Rechtsprechung
   BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7928
BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94 (https://dejure.org/1995,7928)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2 AZR 265/94 (https://dejure.org/1995,7928)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 (https://dejure.org/1995,7928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats - Persönliche Ungeeignetheit eines langjährigen ehrenamtlichen Parteisekretärs für eine Tätigkeit als Lehrer i.S.d. Bestimmungen des Einigungsvertrages (EV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Arbeitgeber kann im Prozess nicht ohne weiteres Gründe nachschieben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1092
  • BB 1995, 1411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen? vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Eine solche kurzfristige Funktionswahrnehmung wird in der einschlägigen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, a.a.O.) nicht als Indizierung einer besonderen Identifikation mit den SED-Zielen angesehen.

    Der Achte Senat des BAG verneint dies für den Fall, daß der Arbeitgeber schon im Kündigungszeitpunkt Kenntnis von den nachgeschobenen Kündigungsgründen hatte (Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 -, n.v. und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Auch ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 1. April 1901 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39, a.a.O.; siehe ferner KR-Etzel. 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 187 f.; Lorenzen/Haas/Schmitt/Etzel, BPersVG, § 79 Rz 156) nur möglich, wenn zuvor der Betriebs- oder Personalrat auch zu den nachgeschobenen Gründen angehört worden ist.

    Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung möglichst in einem Kündigungsschutzprozeß zu konzentrieren und eine sonst erforderliche erneute Kündigung nach erfolgter Anhörung zu den nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen zu vermeiden (so ausdrücklich Senatsurteil vom 11. April 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen? vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Allerdings erfordern Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und im öffentlichen Dienst ergänzend Art. 33 Abs. 2 GG eine konkrete, einzelfallbezogene Würdigung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, die sein Verhalten nach dem Beitritt der neuen Bundesländer unter Prüfung der Fähigkeit und inneren Bereitschaft einbezieht, seine dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung glaubwürdig wahrzunehmen (BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -).

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen? vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Eine solche kurzfristige Funktionswahrnehmung wird in der einschlägigen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, a.a.O.) nicht als Indizierung einer besonderen Identifikation mit den SED-Zielen angesehen.

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Bei langjähriger Vermittlung von Lehrinhalten des Staatsbürgerkunde-Lehrplans kann allerdings eine Identifikation mit den Zielen des SED-Staates im Falle des Hinzutretens weiterer Umstände in Betracht kommen (BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 -, n.v., zu III 2 c cc der Gründe) und deshalb eine Indizierung persönlicher Nichteignung möglich sein.

    Auch der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts geht davon aus (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B III 2 a der Gründe), Sinn der Anhörung des Personalrats sei es, ihm einen Einfluß auf die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu geben; dieser Zweck werde durch eine nachträgliche Anhörung indessen nicht mehr erreicht, wenn in diesem Zeitpunkt die Kündigungsentscheidung auf der Grundlage vollständig bekannter Gründe in die Tat umgesetzt sei.

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Der Achte Senat des BAG verneint dies für den Fall, daß der Arbeitgeber schon im Kündigungszeitpunkt Kenntnis von den nachgeschobenen Kündigungsgründen hatte (Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 -, n.v. und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.).

    Der Achte Senat beschränkt ebenfalls seine Rechtsprechung zur Nicht-Notwendigkeit der Beteiligung des inzwischen gebildeten Bezirkspersonalrats auf Fälle, in denen der Arbeitgeber im Prozeß die Kündigungsgründe nicht völlig auswechselt (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 -, n.v., zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen? vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Eine solche kurzfristige Funktionswahrnehmung wird in der einschlägigen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, a.a.O.) nicht als Indizierung einer besonderen Identifikation mit den SED-Zielen angesehen.
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen? vgl. dazu neuerdings auch BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94
    Auch ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 1. April 1901 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39, a.a.O.; siehe ferner KR-Etzel. 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 187 f.; Lorenzen/Haas/Schmitt/Etzel, BPersVG, § 79 Rz 156) nur möglich, wenn zuvor der Betriebs- oder Personalrat auch zu den nachgeschobenen Gründen angehört worden ist.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung -

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ordentliche Kündigung eines

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 772/93

    Fachliche Eignung einer ehemaligen DDR-Kreisschulinspektorin als im öffentlichen

    Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, die später gebildete Personalvertretung zu solchen Kündigungsgründen anzuhören, die bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorlagen, als noch kein zuständiger Personalrat gebildet war (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B I 3 der Gründe; einschränkend Urteil des Zweiten Senats vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v., zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 749/94

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers und langjährigen

    Wie der Senat in einer Parallelsache bereits entschieden hat (Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 -) ist eine nachträgliche Anhörung des inzwischen konstituierten Personalrats zu im Zeitpunkt der Kündigung bekannten Kündigungsgründen jedenfalls dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber die nachgeschobenen Kündigungsgründe nicht zur Grundlage seiner ursprünglichen Kündigungsentscheidung gemacht hatte und erst die nachgeschobene, ergänzende Kündigungsbegründung dem Kündigungsvorwurf das tragende Gewicht eines Kündigungsgrundes gibt.
  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrags -

    Jedenfalls ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß der Beklagte von dieser Funktion der Klägerin erst nach Ausspruch der Kündigung Kenntnis erlangt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 749/94 - n.v.) bzw. erst nach Installierung eines Bezirkspersonalrats diesen Sachverhalt zum Gegenstand seines Kündigungsentschlusses gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v.).
  • LAG Sachsen, 30.08.1995 - 10 Sa 1407/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch des

    Diejenigen Tatsachen, die er nicht in das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren einführt, kann er im späteren Kündigungsschutzprozeß nicht verwerten (BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt BAG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 AZR 265/94 - n.v.; Lorenzen/Haas/Schmitt/Etzel, BPersVB G, § 79 Rz. 154 ff.).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Auch der Senat hat in den genannten Entscheidungen (vgl. zuletzt noch Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v.) betont, eine so kurzfristige Funktionswahrnehmung könne nicht als Indizierung einer besonderen Identifikation mit den SED-Zielen angesehen werden.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.11.1995 - 3 Sa 1016/94

    Nachschieben von Kündigungsgründen ; Kündigung ; Treu und Glauben ; Innerer

    Das ist mit dem Sinn und Zweck der §§ 61, 67 PersVG -LSA nicht zu vereinbaren (vgl. BAG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 AZR 265/94 - vgl. aber auch BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 8 AZR 613/92 - BAG vom 26.05.1994 - 8 AZR 248/93 -).Die mangelnde persönliche Eignung der Klägerin war nicht auch Anlass des Kündigungsentschlusses des beklagten Landes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht